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Der Akt des bürgerlichen Zustandes

Der Akt des bürgerlichen Zustandes – die juristische Tatsache (das Ereignis oder der Effekt), der der Registrierung in den staatlichen Organen des Personenstandsregisters (dem Standesamt) gesetzmäßig unterliegt. Zu den Akten des bürgerlichen Zustandes verhalten sich: die Geburt, den Tod, den Beschluss und die Auflösung der Ehe, die Annahme als Kind, die Anerkennung der Ehe ungültig, die Bestimmung der Vormundschaft, der Vaterschaft, die Veränderung des Namens, der Vatersname oder der Familienname, die Erklärung vom Gestorbene.

 
Ob Sie, dass wissen:

Der Magen des Menschen kommt mit den nebensächlichen Gegenständen und ohne ärztliche Intervention befriedigend zurecht. Es ist bekannt, dass der Magensaft fähig ist, sogar die Münzen aufzulösen.