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Der ärztlich-konsultative Ausschuss (WKK)

Der ärztlich-konsultative Ausschuss (WKK) – das Organ, das in den heil-prophylaktischen Institutionen für die Begutachtung des vorübergehenden Verlustes der Arbeitsfähigkeit gebildet wird; zum Bestand des ärztlich-konsultativen Ausschusses gehört der Oberarzt, der Oberarzt nach der Begutachtung der Arbeitsfähigkeit und der behandelnde Arzt.

 
Ob Sie, dass wissen:

Um sogar die kürzesten und einfachen Wörter zu sagen, werden wir 72 Muskeln einsetzen.