Zurechnungsfähigkeit

Zurechnungsfähigkeit (Synonym: Imputabilität) – definiert die Fähigkeit einer Person, für strafrechtlich relevante Handlungen und deren Folgen haftbar zu sein; bei strittigen Fällen wird sie durch eine gerichtliche psychiatrische Begutachtung geklärt; eine verminderte Zurechnungsfähigkeit liegt vor, wenn psychische Störungen die Kontrollfähigkeit über Taten und deren Folgen sowie das Erkennen derselben beeinträchtigen; dieser Begriff findet Anwendung in den Strafgesetzbüchern verschiedener Länder.

Ob Sie wissen:

Der menschliche Magen kommt auch bei der Aufnahme von Nebengeräten ohne ärztliche Intervention zurecht. Es ist bekannt, dass Magensaft sogar Münzen auflösen kann.


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