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Die Zurechnungsfähigkeit

Die Zurechnungsfähigkeit (das Synonym: imputabelnost) – klärt sich die Fähigkeit der Person, für die strafrechtlich-strafbaren davon erzeugten Effekte zu haften, für die strittigen Fälle von der gerichtlich-psychiatrischen Begutachtung; die Zurechnungsfähigkeit verringert – die begrenzte Zurechnungsfähigkeit infolge des Vorhandenseins der psychischen Abweichungen, die zur Senkung der Fähigkeit der Person zu kontrollieren die Taten und den Effekte bringen, und sie zu anerkennen; wird in den Strafgesetzbüchern der Reihe des Auslands verwendet.

 
Ob Sie, dass wissen:

Der Magen des Menschen kommt mit den nebensächlichen Gegenständen und ohne ärztliche Intervention befriedigend zurecht. Es ist bekannt, dass der Magensaft fähig ist, sogar die Münzen aufzulösen.