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Erste Hilfe bei Ohnmacht

Ohnmacht – kurzzeitiger Bewusstseinsverlust infolge einer Hirnhypoxie. Die Hauptursache der Hypoxie sind meist Störungen des Gefäßflusses, die durch verschiedene Faktoren entstehen, vom Aufenthalt in schwül-heißem Raum bis zur Anämie. Die Ohnmacht ist an sich kein lebensbedrohlicher Zustand, kann jedoch ein Symptom einer gefährlichen Erkrankung sein, beispielsweise einer Stenose der Lungen- oder Koronararterie.

Trotz der kurzen Dauer dieses pathologischen Zustands muss die Erste Hilfe geleistet werden, da sie nach Blutungen am häufigsten verbreitete Pathologie ist.

Merkmale des Ohnmausfalls und Abgrenzung zu anderen pathologischen Zuständen mit ähnlicher Symptomatik

Trotz der plötzlichen Einsetzungsphase weist das Ohnmausfall sogenannte Vorboten auf; aufgrund dieser können Betroffene den bevorstehenden Zustand in der Regel antizipieren. Zu den Vorzeichen des Ohnmausfalls gehören:

  • Schwäche
  • Übelkeit
  • Augenflimmern (‚Schönheitsflecken‘) und Augendunkelheit
  • Hautblässe
  • kühler Schweiß
  • Ohrensausen

Nach kurzer Zeit nach dem Auftreten dieser Symptome verliert das Opfer das Bewusstsein.

Die Ohnmacht muss vom Koma und epileptischen Anfall unterschieden werden: Während bei einer gewöhnlichen Ohnmacht keine Einweisung in eine Klinik erforderlich ist, ist dies bei diesen Zuständen notwendig. Es ist leicht, sich zu irren, da für alle drei Fälle ein Bewusstseinsverlust eintritt. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass bei der Ohnmacht dieser Zustand kurzzeitig ist (dauert nicht länger als 5 Minuten, meist nur 1–2 Minuten). Wenn die Ohnmacht jedoch langanhaltend ist (3–5 Minuten) und Speichelsekretion, Krämpfe sowie unwillkürliches Wasserlassen auftreten, kann dies zu Verwechslungen mit epileptischen Anfällen führen. Für Laien ist diese Unterscheidung schwierig; daher muss bei einem Bewusstseinsverlust von mehr als 5 Minuten der Rettungsdienst gerufen werden.

Erste Hilfe bei Ohnmacht

Erste Hilfe bei Ohnmacht Eine Ursache für Ohnmacht ist Hirnhypoxie, die entsteht, wenn der Blutfluss zum Gehirn stark abnimmt. Die einfachste und logischste Methode besteht darin, den Blutabfluss aus dem oberen Körperbereich (dem Kopf) zu stoppen. Dem Körper die Flachlagerung zu geben: Dieser unkomplizierte Schritt ist das Hauptziel der Erstversorgung bei Ohnmacht. Auch muss man alles Notwendiges machen, damit der Betroffene den Zugang auf die frische Luft bekommen hat: die viel zu strafte Kleidung, im schwülen Raum zu schwächen, das Fenster zu öffnen.

Darüber hinaus müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das Opfer Zugang zu frischer Luft erhält: die zu enge Kleidung lösen, in einem schwülwarmen Raum liegen und Fenster öffnen.

Wenn der Betroffene in die Lage versetzt ist, bewusstlos liegend frische Luft zu erhalten, kommt er zur Besinnung. Nein. Damit er sich nicht in den Erbrochenen verschluckt und nicht durch die herabhängende Zunge erstickt: Den Rettungsdienst rufen. Bis zur Ankunft darf der bewusstlose Mensch nicht allein gelassen werden. Der Arzt muss gerufen werden, und falls der Betroffene zwar wieder zu Besinnung kommt, aber sein Befinden weiterhin schlecht ist. Ist der Betroffene zur Besinnung gekommen, so sollte er auf die Seite gelegt werden. Damit er sich nicht in den Erbrochenen verschluckt und nicht durch die herabhängende Zunge erstickt: Den Rettungsdienst rufen. Bis zur Ankunft darf der bewusstlose Mensch nicht allein gelassen werden. Der Arzt muss gerufen werden, und falls der Betroffene zwar wieder zu Besinnung kommt, aber sein Befinden weiterhin schlecht ist.

Fehler bei der Erbringung der Erstversorgung.

Die gewöhnliche Ohnmacht stellt in der Regel keine kritische Gefahr für Leben und Gesundheit dar, insbesondere wenn die Erstversorgung korrekt erfolgt. Dennoch begehen Menschen, die aufrichtig helfen möchten, häufig Fehler, die in manchen Fällen eine erhebliche Gefahr darstellen können.

Fehler 1. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein bewusstloser Mensch strengstens nicht liegen darf. Diese Auffassung entspricht keineswegs der Wahrheit. Bei einer Ohnmacht muss der Betroffene unbedingt auf den Rücken gelegt werden; da das Bewusstsein erloschen ist und die Person umfällt, sollte man sicherstellen, dass sie beim Fallen keine Verletzungen erleidet. Einfacher ausgedrückt: Man darf nicht verhindern, dass die Person fällt, sondern es ist notwendig, ihr zu ermöglichen, hinzulegen.

Fehler 2. Die Gabe von Medikamenten. Wenn eine Ohnmacht an einem öffentlichen Ort eintritt und dies häufig vorkommt, weil sich Menschen in Schwüle und Überhitzung befinden, neigt der Betroffene oft dazu, Tabletten zu verabreichen, die er „auf alle Fälle" bei sich trägt. Meist handelt es sich um Herzmedikamente wie Nitroglyzerin oder antihypertensive Wirkstoffe. Solche Medikamente dürfen unter keinen Umständen gegeben werden. Bei einer Ohnmacht ist eine medikamentöse Unterstützung überhaupt nicht erforderlich; diese Präparate helfen nicht nur nicht, sondern können den Zustand erheblich verschlimmern und den bereits gesunkenen Blutdruck weiter senken.

Fehler 3. Die Anwendung von Salmiakgeist. In einigen medizinischen Quellen wird empfohlen, bei einer Ohnmacht ein Wattebändchen mit Salmiakgeist oder das Flakon an die Nase des Betroffenen zu halten. Dies ist ein Irrtum. Salmiakgeist kann zwar auf der Stufe der Vorboten helfen, wenn Übelkeit auftritt und das Bewusstsein noch nicht verloren ist, aber bei einem bewusstlosen Menschen können die ätzenden Dämpfe leicht chemische Verbrennungen der Schleimhaut verursachen. Zudem kann Salmiak zu reflektorischen Krämpfen und Atemstillstand führen.

Fehler 4 Das Schlagen des Betroffenen auf die Wange ist eine veraltete Methode aus dem Filmwesen; obwohl sie im Kino den Bewusstseinsverlust simuliert, ist sie im echten Leben nicht nützlich. Schwache Ohrfeigen helfen nichts, während starke Schläge das Bewusstsein schädigen können und leicht zu Verletzungen des weichen Gewebes führen – diese Behandlung verschlechtert den Zustand nach Ohnmacht, da die Regeneration innerhalb einer Stunde erfolgt, blaue Flecke jedoch deutlich länger bestehen bleiben.

Fehler 5 Das Sprühen von Wasser auf den Betroffenen ist in der warmen Jahreszeit wirkungslos und kann im kalten Wetter potenziellen Schaden verursachen.

Ergebnis

Sie sollten bedenken, dass die Erste Hilfe sachkundig sein muss, da übermäßige Eingriffe zu unerwünschten Folgen führen können. Als Erstmaßnahmen bei Ohnmacht gilt:

  1. Den Betroffenen in eine stabile Seitenlage bringen oder flach hinlegen, falls dies nicht möglich ist.
  2. Die Zufuhr von frischer Luft sicherstellen.

Bei unsicheren Symptomen oder Zweifeln sollte umgehend ein Arzt hinzugezogen werden.

Ob Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Während eines Niesens kommt es zu einer vorübergehenden Lähmung des gesamten Organismus; selbst das Herz bleibt kurzzeitig stehen.


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