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Die medizinische Schwester

Die medizinische Schwester ist eine Fachkraft für Gesundheitspflege mit mittlerer Ausbildung und zählt zum mittleren medizinischen Personal. Sie unterstützt den Arzt in jeder Heil- und Prophylaxe-Einrichtung als wichtige Helferin. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung des pflegerischen Prozesses sowie die Umsetzung ärztlicher Anweisungen.

Die medizinische Schwester – ein wichtiger Assistent des Arztes

Die Aufgaben der medizinischen Schwester

Die medizinischen Schwestern werden je nach Profil der ausgeübten Tätigkeit unterteilt:

  • Die medizinische Hauptschwester – sie besitzt die höchste medizinische Ausbildung, die an einer Fakultät für höhere pflegerische Bildung an medizinischen Hochschulen erworben wird. Sie überwacht die Arbeit des jüngeren und mittleren medizinischen Personals.
  • Die ältere medizinische Schwester fungiert als Hauptassistentin des Oberarztes bei der Lösung administrativer und wirtschaftlicher Aufgaben. Zu ihren Pflichten gehört die Überwachung der Arbeit des mittleren und jüngeren medizinischen Personals der Abteilung.
  • Die Post- oder Palastschwester führt die Beobachtung des Zustands der Patientinnen durch, dokumentiert deren Abgang und setzt die Anweisungen des Palastarztes um. Das Füttern von Bettlägerigen zählt ebenfalls zu den Aufgaben der medizinischen Schwester.
  • Die Behandlungszimmermedizinische Schwester führt gemäß ärztlicher Anweisung intravenöse Infusionen und Injektionen durch, stellt Blutproben für laborärztliche Untersuchungen her und assistiert dem Arzt bei der Durchführung ärztlicher Manipulationen.
  • Die Operationsschwester bereitet vor der Operation Wäsche, Instrumente und Verbandmaterial vor, achtet auf die Einhaltung der Asepsis und Keimbekämpfung im Operationsbereich und unterstützt Chirurgen bei operativen Eingriffen.
  • Die Anästhesiekrankenpflegerin unterstützt den Arzt oder Anästhesisten bei verschiedenen chirurgischen Eingriffen, überwacht die Verabreichung von Narkotika und Psychopharmaka und dokumentiert diese Vorgänge.
  • Die Pflegekraft im Revier unterstützt den Arzt während der Besuchszeit der Patientinnen, führt Heilprozeduren durch, die dem Revierarzt für das Heim zugewiesen wurden, und beteiligt sich unmittelbar an der Umsetzung verschiedener Schutzmaßnahmen.
  • Die Diätassistentin arbeitet unter Leitung des Arztes; sie ist für die Qualität und Organisation der Heilernährung verantwortlich, kontrolliert die Nahrungsverteilung und erstellt Speisekarten. Zusätzlich überwacht sie den sanitären Zustand der Patientengastronomie sowie der Werkküche.
  • Medizinische Schwestern arbeiten zusammen mit Fachärzten (Nervenarzt, HNO-Arzt, Augenarzt, Orthopäde usw.).

Gemäß amtlichen Instruktionen ist die medizinische Schwester befugt, nicht nur Verfügungen des Sanitätsamtes an Buffetdamen und Hauswirtschafterinnen zu erteilen, sondern auch deren Ausführung zu kontrollieren.

Die Pflichten der leitenden medizinischen Schwester.

Die Sauberkeit und Gemütlichkeit der Abteilung sowie der Arbeitsstil des mittleren und jüngeren medizinischen Personals hängen in vieler Hinsicht von der Arbeit der leitenden medizinischen Schwester ab. Zu ihren amtlichen Aufgaben gehören:

  • Die Umsetzung einer rationalen Besetzung und Nutzung des mittleren und jüngeren medizinischen Personals, die Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen;
  • Die Sicherstellung eines geordneten Arbeitsablaufs in den prozeduralen und übergeordneten Kabinetten.
  • Überwachung der Einhaltung der Arbeitsdisziplin durch das untergeordnete Personal sowie die rechtzeitige Umsetzung ärztlicher Anweisungen.
  • Führung des Verzeichnisses über den Verbrauch und die Nutzung von Verbandmaterialien, bakteriologischen Präparaten, Arzneimitteln sowie medizinischem Instrumentarium.
  • Sicherstellung der korrekten Lagerung und Handhabung stark wirksamer sowie narkotischer Arzneimittel.
  • Führung der medizinischen Dokumentation
  • Unterstützung bei der Einführung einer wissenschaftlichen Arbeitsorganisation
  • Erstellung von Qualifikationsentwicklungsplänen für das Pflegepersonal sowie deren Organisation und Überwachung

Amtliche Anweisung für die medizinische Fachkraft

Zu den amtlichen Pflichten der medizinischen Fachkraft gehören:

  • Durchführung aller Stufen des Pflegeprozesses: primäre Einschätzung des Patientenzustands, Interpretation der erhobenen Befunde, Planung des individuellen Behandlungsverlaufs und Bewertung des erreichten Ergebnisses.
  • Qualitativ hochwertige und termingerechte Ausführung aller therapeutisch-diagnostischen und prophylaktischen Maßnahmen im Auftrag des Arztes.
  • Unterstützung des Arztes bei der Durchführung kleiner Operationen sowie heildiagnostischer Manipulationen unter den Bedingungen von Krankenhäusern und Ambulatorien.
  • Gewährung vorärztlicher dringender Hilfe bei Massenunfällen, Unfällen und akuten Erkrankungen mit anschließender Überweisung des Patienten in eine Heil- oder Prophylaxe-Einrichtung bzw. Alarmierung des Arztes.
  • Eigenständige Verabreichung von Medikamenten bei anaphylaktischem Schock oder anderen lebensbedrohlichen Zuständen im Falle der Unmöglichkeit einer termingemäßen Ankunft des Arztes; die speziellen Instruktionen für medizinische Schwestern beschreiben detailliert das Vorgehen in extremen Situationen.
  • Meldung an den Oberarzt, Platzarzt oder diensthabenden Arzt über alle Komplikationen bei Patienten, die im Rahmen der Durchführung medizinischer Manipulationen entstehen.
  • Mitteilung an den Leiter, Platzarzt oder diensthabenden Arzt über Verstöße von Patienten gegen die Regeln der medizinischen Ordnung in der Heil- und Prophylaxe-Einrichtung.
  • Sicherstellung einer korrekten Lagerung, Berücksichtigung und Abrechnung von Medikamenten sowie Kontrolle der Medikamenteneinnahme durch die Patientinnen.
  • Führung der medizinischen Dokumentation gemäß den Vorgaben übergeordneter Organisationen.
Ob Dies sollten Sie wissen:

Zahnerosion (Karies) ist die weltweit häufigste Infektionskrankheit und übertrifft sogar die Influenza.


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