Der Apothekerbefehl

Der Apothekerbefehl (istor.) – das oberste Organ der Verwaltung der medizinisch-sanitären Sache; existierte im Moskauer Staat in XVI-XVIII die Jh., in 1721 war in die Medizinische Kanzlei umgewandelt.

 
Ob Sie, dass wissen:

Wenn nur zwei Male im Tag zu lächeln – kann man den arteriellen Blutdruck herabsetzen und, das Risiko des Entstehens der Infarkte und der Hirnschläge verringern.