Apothekerbefehl

Der Apothekerbefehl (historisch) – das oberste Organ zur Verwaltung der medizinischen Angelegenheiten; bestand im Moskauer Staat im 16.–18. Jahrhundert und wurde 1721 in die Medizinische Kanzlei umgewandelt.

Ob Sie wissen:

Wenn man nur zweimal täglich lächelt, kann man den arteriellen Blutdruck senken und das Risiko für Herzinfarkte sowie Schlaganfälle verringern.


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