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Erstversorgung bei Brüchen

Ein Bruch ist ein häufiges Trauma, bei dem die Kontinuität des Knochens unterbrochen wird. Man unterscheidet zwischen vollständigen und unvollständigen (Riss-)Brüchen sowie zwischen geschlossenen Brüchen, bei denen das Gewebe intakt bleibt, und offenen Brüchen, bei denen an der Bruchstelle eine Wunde vorliegt, die direkt mit dem Knochen verbunden ist.

Ein Bruch stellt ein schweres Trauma dar und erfordert stets ärztliche Intervention; daher muss bei jedem Verdacht auf einen Bruch unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Ziel der vorärztlichen Erstversorgung ist es, das verletzte Gebiet ruhigzustellen (um eine Verletzung von Muskeln und Sehnen zu vermeiden), den Schmerz soweit wie möglich zu lindern und den Betroffenen schnellstmöglich ins Krankenhaus zur qualifizierten ärztlichen Behandlung zu überweisen.

Die Merkmale eines Bruches

Zu den Hauptmerkmalen eines Bruches gehören intensiver Schmerz, Schwellung und pathologische Beweglichkeit am Verletzungsgebiet. Daneben gibt es weitere Merkmale, die von der Art und Lokalisation des Bruches abhängen; doch zur Verdachtsdiagnose reichen oft drei wesentliche oder manchmal sogar nur ein starkes Schmerzgefühl aus. Die Schwellung ist dem unerfahrenen Auge nicht immer sofort auffällig: Bei Menschen mit stämmem Körperbau kann sie schwer zu erkennen sein, und in manchen Fällen ist sie kaum ausgeprägt. Hinsichtlich der pathologischen Beweglichkeit gilt Ähnliches: Diese kann ebenfalls nicht immer erkannt werden, etwa wenn sich der Bruch nahe an einem Gelenk befindet.

Ob ein Bruch vorliegt, kann der Arzt durch eine Röntgenuntersuchung feststellen. Für die Erstversorgung gilt jedoch jedes Knochen trauma, das von starkem Schmerz begleitet wird und bei Bewegung zunimmt. Sollte sich später herausstellen, dass es sich um eine weniger schwere Verletzung wie eine Rissbildung oder Luxation handelt, bleibt die Erstversorgung gleich der eines Bruches – dies schadet dem Betroffenen nicht, während eine Unterschätzung der Schwere des Traumas zu schwerwiegenden Komplikationen führen kann.

Maßnahmen nach der Erweisung der Erstversorgung bei Brüchen

Die Erstversorgung bei einem Bruch umfasst Immobilisierung (d. h. das Herstellen von Unbeweglichkeit des verletzten Körperteils) sowie die schnellstmögliche Überweisung in eine medizinische Einrichtung. Bei der Durchführung der Immobilisierung ist es wichtig, folgende allgemeine Regeln zu beachten:

  1. Versuchen Sie nicht, dem verletzten Knochen die richtige Form zu geben; dies kann einen Schmerzschock sowie ein erneutes Trauma der Weich- und Festgewebe verursachen.
  2. Bei einem offenen Bruch sind Bereiche des Knochens sichtbar; versuchen Sie nicht, diese in das umgebende Gewebe hineinzuschieben. Bei Scherbenbrüchen sollten die Fragmente so weit wie möglich einrenken. Die Immobilisierung erfolgt in der Position, die sich der leidende Bereich zum Zeitpunkt der Erstversorgung befindet.
  3. Transportieren Sie den Betroffenen bei komplexen Verletzungen – einschließlich mehrerer Frakturen sowie Wirbelsäulen- und Beckenbrüchen – nicht. Die Erstversorgung solcher Brüche erfolgt vor Ort; die Überführung ins Krankenhaus obliegt dem Rettungsdienst.
  4. Bei intensivem Schmerzsyndrom können dem Betroffenen Schmerzmittel verabreicht werden, wie Paracetamol oder Analgin, sowie andere verschreibungspflichtige Schmerzmedikamente.
  5. In der kalten Jahreszeit muss darauf geachtet werden, dass der Betroffene und die verletzte Gliedmaße nicht unterkühlt sind; dazu kann warmes Kleidungsmaterial oder eine Decke verwendet werden, gegebenenfalls ergänzt durch heiße Tees.

Regeln zur Immobilisierung bei verschiedenen Frakturen.

Fixation des Fingers bei einer Fraktur Vor der Verlegung des Betroffenen ins Krankenhaus muss sichergestellt werden, dass die durchgeführten Maßnahmen im betroffenen Bereich keine Verstärkung des Traumas bewirkt haben.

Frakturen der Finger an Händen und Füßen.

Bei Finger- oder Fußfrakturen ist es erforderlich, den beschädigten Finger mit dem benachbarten zu verbinden (Pflastern).

Frakturen der Gliedmaßen.

Bei Frakturen der Gliedmaßen wird eine Schiene angelegt; diese kann aus beliebigem Hilfsmaterial gefertigt werden und muss so stabil sein, dass das Gliedmaße im bewegungsunfähigen Zustand fixiert bleibt.

Regeln für das Anlegen von Schienen bei Knochenbrüchen Es ist erforderlich, eine Schiene aufzulegen, dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  1. Die Schiene muss so angelegt werden, dass sie mindestens zwei Gelenke – eines oberhalb und eines unterhalb der Bruchstelle – fixiert.
  2. Zwischen Schiene und Haut muss unbedingt eine Gewebeschicht liegen.
  3. Die Schiene muss fest angelegt sein; ein Wackeln ist unzulässig, da sie sich sonst vom immobilisierenden Faktor in einen zusätzlichen Verletzungsfaktor verwandelt.

Brüche der Ränder:

Bei Rissfrakturen des Brustkorbs muss dem Patienten ein Druckverband auferlegt werden. Ziel ist es, durch ausreichenden Druck die Atmung über die Bauchmuskulatur zu ermöglichen; dies sichert sowohl die Fixation als auch die Schmerzlinderung, da sich der Brustkorb bei der Atmung bewegt.

Brüche der Wirbelsäule und des Beckens:

Bei Frakturen der Wirbelsäule sowie des Beckens und zahlreicher anderer Knochenbrüche darf der Patient nicht bewegt werden. Diese Eingriffe sollten ausschließlich von Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden. Fehlt jedoch eine solche Möglichkeit, muss die Erstversorgung durch das Anlegen einer Trage mit fester Konstruktion erfolgen; dabei ist größte Vorsicht geboten, wenn man den Patienten darauf verlegt. Unter die Knie kann ein Lattenbinder oder zusammengerollte Kleidung gelegt werden, woraufhin der Patient auf der Trage mit Hilfe breiter Binden oder entsprechender Materialien festgeschnallt und transportiert wird, wobei heftige Bewegungen vermieden werden müssen.

Erstversorgung bei offenen Brüchen:

Die Erstversorgung bei offenen Frakturen umfasst im Wesentlichen dieselben Maßnahmen wie bei geschlossenen Bruchverletzungen; zusätzlich muss die Blutung gestillt werden, da ein großes Hämatom zu den komplexesten und gefährlichsten Verletzungen zählt. Zur Stillung der Blutung ist es notwendig, einen Verband anzulegen; falls dies nicht ausreicht, kann ein Druckverband verwendet werden (siehe Punkt 10). Die Wundoberfläche sollte mit einem Desinfektionsmittel (z. B. Alkohol oder Jod) behandelt werden; jedoch dürfen Gewebefetzen, Splitter und dergleichen nicht aus der Wunde entfernt werden. Erste Hilfe bei Blutungen ). Die Oberfläche der Wunde wäre es wünschenswert, von der Antifaulanlage (der Spiritus, das Jod) zu bearbeiten, aber es ist nötig aus der Wunde die Fetzen der Textur, die Scherben u.ä. nicht auszunehmen

Ob Das sollten Sie wissen:

Bei 5 % der Patienten führt das Antidepressivum Klomipamin zu einem Orgasmus.


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