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Gerichtlich-chemische Analyse

Gerichtlich-chemische Analyse – quantitative und qualitative Bestimmung der chemischen Substanzen in biologischen Flüssigkeiten, Geweben sowie in Beweismitteln bei der gerichtsmedizinischen Begutachtung.

Scheiden ab:

  • Allgemeine gerichtlich-chemische Analyse – Analyse zur Identifizierung einer unbekannten chemischen Substanz;
  • Gerichtlich-chemische Spezialanalyse – Analyse zur Aufspürung von Substanzen einer bestimmten Gruppe oder einer spezifischen chemischen Substanz.
Ob Sie wissen:

Es existieren sehr seltene medizinische Syndrome, beispielsweise die Zwangsstörung (OCD). Bei einer Patientin mit dieser Störung wurden 2500 fremde Gegenstände im Magen aufgefunden.


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