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Ärztlich-konsultativer Ausschuss (WKK)

Der ärztlich-konsultative Ausschuss (WKK) ist das Organ, das in Heil- und Prophylaxeinrichtungen zur Begutachtung vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gebildet wird; zum Bestand des ärztlich-konsultativen Ausschusses gehören der Oberarzt, der Oberarzt nach der Begutachtung der Arbeitsfähigkeit sowie der behandelnde Arzt.

Ob Sie wissen:

Um selbst die kürzesten und einfachsten Wörter zu sagen, setzen wir 72 Muskeln ein.


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