Das ärztliche Kollegium

Das ärztliche Kollegium (historisch) – das spezielle Kollegium, das für die Organisation der ärztlichen Betreuung der konkreten Bevölkerungskontingente vorgesehen ist; die ärztlichen Kollegien wurden nach der Großen Oktoberrevolution in den Strukturen der Volkskommissariate für Volksaufklärung, staatliche Prüfung, Wege der Mitteilung und Innere Angelegenheiten organisiert; sie galten bis zur Bildung des Volkskommissariats für Gesundheitswesen der RSFSR am 11. Juli 1918.

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