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Das ärztliche Kollegium

Das ärztliche Kollegium (historisch) – das spezielle Kollegium, das für die Organisation der ärztlichen Betreuung der konkreten Kontingente der Bevölkerung vorbestimmt ist; die ärztlichen Kollegien wurden nach der Großen sozialistischen Oktoberrevolution in der Struktur der Volkskommissariate der Aufklärung, staatlich prisrenija, der Wege der Mitteilung und der inneren Angelegenheiten organisiert; galten bis zur Bildung des Volkskommissariats des Gesundheitswesens von RSFSR 11.VII.1918 des Jahres.

 
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