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Der Akt der gerichtlich-medizinischen Begutachtung

Der Akt der gerichtlich-medizinischen Begutachtung (das Synonym: der Beschluss der gerichtlich-medizinischen Begutachtung) – das Dokument, in dem die Beschreibung der Effekte des Experteen und sein Beschluss festgelegt ist. Der Akt der gerichtlich-medizinischen Begutachtung wird bei der Durchführung der gerichtlich-medizinischen Begutachtung gebildet.

 
Ob Sie, dass wissen:

Beim regelmäßigen Besuch des Solariums nimmt die Chance, an den Krebs der Haut krank zu werden auf 60 % zu.